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Staatliche Förderung

Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz

Wenn ein Kind gravierende Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und/oder Rechnen hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, bei der Bewertung der Leistungen einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz anzustreben.

Bei einem schulischen Nachteilsausgleich sollen Kinder mit Problemen im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewertet werden. Hierunter versteht man Maßnahmen, die den "Nachteil" durch die LRS oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) ausgleichen sollen.

Sollte bei dem Kind durch eine Diagnostik und oder Schulpsychologie eine Legasthenie, Dyskalkulie oder LRS nachgewiesen sein, können ein Teil der Kosten von den Ämtern übernommen werden. 

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